Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen:
• Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde Bei Kleinkindern oder der
Kinderreisepass
• Bei Schwangeren der Mutterpass
• Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches
Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen.
• Teilnahme-Nachweis bei Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien
• Freitester können den PCR-Test vorlegen, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
• Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber
glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.
• Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen
pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
• Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.